Grenzüberschreitende Erbfälle Deutschland – Schweiz
Grenzüberschreitende Erbfälle Deutschland – Schweiz
Die Schweiz ist für viele Deutsche ein attraktiver Wohnort – gerade auch im Ruhestand. In Grenznähe bestehen häufig Verwandtschaftsverhältnisse zwischen Deutschland und der Schweiz. Bei der Nachlassplanung rücken damit neben dem Erbschaftsteuerrecht auch die unterschiedlichen erb- und güterrechtlichen Regelungen beider Länder in den Fokus. Die erbschaftsteuerlichen Vorteile eines Wohnsitzes in der Schweiz lassen sich dabei nicht ohne Weiteres auf grenzüberschreitende Erbfälle übertragen.
Erbschaftsteuer in der Schweiz
Die Erbschaftsteuer in der Schweiz wird auf Ebene der Kantone erhoben. Jeder Kanton kann den Steuersatz selbst bestimmen. Beispielsweise erheben die Kantone Schwyz und Obwalden keine Erbschaft- und Schenkungssteuern.
In fast allen Kantonen sind nahe Angehörige als Erben (z. B. Mutter, Vater, Kind, Enkel – teilweise auch Lebensgefährten, nicht aber Cousinen, Onkel und Tanten) von der Erbschaftsteuer befreit. Ehegatten sind in allen Kantonen von der Erbschaftsteuer befreit. Hingegen bei entfernteren Verwandten und Dritten können erhebliche Steuerbelastungen entstehen.
Immobilien, die sich in anderen Kantonen befinden, können nur von diesen Kantonen besteuert werden. Für die Nachlassplanung können sich daraus Gestaltungsmöglichkeiten ergeben. Werden beispielsweise Aktien von Immobiliengesellschaften vererbt, darf nur der Wohnsitzkanton besteuern. Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz z. B. im Kanton Obwalden hat, zahlen die Erben auf diesen Vermögenswert keine Erbschaftsteuer.
Nachlassplanung
Eine sorgfältige Nachlassplanung kann auch das Nutzen von ausländischen Rechtsordnungen umfassen. Die Schweiz ist hierfür jedoch nur bedingt geeignet, da das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland die sogenannte „überdachende Besteuerung“ ermöglicht. Ein deutscher Erbe kann daher unter Anrechnung der Schweizer Steuer weiterhin in Deutschland besteuert werden.
Zu berücksichtigen sind insbesondere die abweichenden Regelungen zum Ehegüter- und Erbrecht. Bei einem Wegzug in die Schweiz sollten daher auch bestehende Testamente und Eheverträge auf ihre weitere Eignung überprüft werden. Auch der Wohnsitz der Erben sollte in die Nachlassplanung einbezogen werden. Verlegen diese ihren Wohnsitz ebenfalls in die Schweiz, kann nach Ablauf der massgeblichen Frist die Besteuerung in Deutschland entfallen und die Steuerfreiheit einzelner Schweizer Kantone zur Anwendung kommen.
Fazit
Die erbschaftsteuerlichen Vorteile der Schweiz können bei grenzüberschreitenden Erbfällen nur im Zusammenspiel mit der deutschen Besteuerung beurteilt werden. Für die Nachlassplanung sind dabei neben dem Wohnsitz von Erblasser und Erben auch die erb- und güterrechtlichen Regelungen beider Länder zu berücksichtigen.
Disclaimer: Der Artikel baut auf einem Vortrag auf, den Herr Rechtsanwalt Stark mit unserem Kooperationspartner in der Schweiz, Herr dipl. Steuerexperte Manuel Egli von der OPES AG auf einer internationalen Steuerberaterfachtagung gehalten hat.


