Steuerliche Implikationen beim Wegzug aus der Schweiz nach Deutschland: Ein Überblick
Steuerliche Implikationen beim Wegzug aus der Schweiz nach Deutschland: Ein Überblick
Ein Wegzug aus der Schweiz nach Deutschland kann sowohl für natürliche Personen als auch für Unternehmen erhebliche steuerliche Folgen haben. Welche Themen dabei zu beachten sind, hängt insbesondere von den verbleibenden Einkünften, Vermögenswerten und unternehmerischen Strukturen in der Schweiz ab.
Natürliche Personen
Für natürliche Personen endet mit dem Wegzug in der Regel die unbeschränkte Steuerpflicht in der Schweiz. In bestimmten Fällen kann jedoch eine beschränkte Steuerpflicht bestehen bleiben, etwa wenn weiterhin Immobilienbesitz oder eine Erwerbstätigkeit in der Schweiz vorliegen. Ein wichtiger Aspekt ist, dass in der Schweiz keine allgemeine Wegzugsbesteuerung für private mobile Vermögenswerte erhoben wird. Eine Ausnahme bildet hier das Geschäftsvermögen von Selbständigerwerbenden. Bei dessen Verlagerung ins Ausland müssen bestehende stille Reserven in der Schweiz versteuert werden. Im Jahr des Wegzugs endet die unbeschränkte Steuerpflicht mit dem tatsächlichen Wegzugsdatum, wobei regelmässig anfallende Einkünfte für die Berechnung des Steuersatzes auf das gesamte Jahr hochgerechnet werden müssen.
Auch nach dem Wegzug können bestimmte Einkünfte, wie Mieteinnahmen aus Liegenschaften in der Schweiz oder Dividenden von Schweizer Gesellschaften, weiterhin (teilweise) in der Schweiz besteuert werden. Bei Dividenden aus Schweizer Gesellschaften ist die Schweizer Verrechnungssteuer bzw. deren teilweise Entlastung nach DBA frist- und formgerecht zu prüfen.
Berufliche Vorsorge
Kapital- und Rentenleistungen aus Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sind vor dem Wegzug gesondert zu prüfen. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich je nach obligatorischem oder überobligatorischem Anteil, Renten- oder Kapitalbezug, Vorsorgeeinrichtung und Ansässigkeitsstaat. Ob ein Bezug vor oder nach dem Wegzug günstiger ist, muss im Einzelfall anhand der Schweizer Quellensteuer, der deutschen Besteuerung und der vorsorgerechtlichen Zulässigkeit geprüft werden.
Unternehmen
Für Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre tatsächliche Verwaltung nach Deutschland verlegen, stellt sich die Situation ähnlich komplex dar. Bei einer solchen Sitzverlegung müssen stille Reserven sowie der selbst geschaffene Mehrwert, der sogenannte Goodwill, versteuert werden, wenn die Steuerpflicht in der Schweiz endet. Diese sogenannte Exit-Besteuerung tritt in Kraft, sobald der Schweizer Fiskus keinen Zugriff mehr auf diese Werte hat. Es gibt jedoch auch Möglichkeiten, diese Besteuerung zu vermeiden, insbesondere dann, wenn eine Betriebsstätte in der Schweiz bestehen bleibt. In einem solchen Fall können die stillen Reserven unter Umständen weiterhin der Schweiz zugewiesen werden, wodurch eine sofortige steuerliche Abrechnung vermieden werden kann.
Fazit
Ein Wegzug aus der Schweiz nach Deutschland sollte steuerlich frühzeitig geplant werden. Bei natürlichen Personen sind insbesondere Leistungen aus der beruflichen Vorsorge sowie die Verrechnungssteuer und deren mögliche Rückforderung zu berücksichtigen. Bei Unternehmen stehen vor allem die steuerlichen Folgen einer Verlagerung von Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Vordergrund. Für die steuerliche Beurteilung ist daher die Rechtslage in Deutschland und der Schweiz gemeinsam zu berücksichtigen.



