
Grenzüberschreitende Steuerberatung zwischen Deutschland und der Schweiz
Zwei Länder. Zwei Steuersysteme. Eine abgestimmte Beratung.
Grenzenlose Expertise
Rechts-, Steuer- & Wirtschafts-beratung für Grenzgänger
In Kooperation bieten wir grenzüberschreitende Beratung für deutsche und schweizerische Unternehmen und Privatpersonen in den Bereichen Recht, Steuern, Finanz- und Rechnungswesen, Family Office Services und Immobilien an.

Die OPES AG (Schweiz) und die reichert & reichert steuer- und rechtsberatungsgesellschaft mbH (Deutschland) beraten Privatpersonen und Unternehmen bei grenzüberschreitenden Steuer- und Rechtsfragen. Unsere Spezialisten stimmen sich direkt miteinander ab – mit beiden Steuersystemen im Blick und Ansprechpartnern in Deutschland und der Schweiz.
Mitgliedschaften und Netzwerk
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Unsere Leistungen
Für Privatpersonen
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit
Family Office Services
Immobilien
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Für Unternehmen
Grenzüberschreitende Unternehmensstruktur
Unternehmenssteuerrecht
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Für Privatpersonen
Grenzüberschreitende Erwerbstätigkeit
Sie sind Grenzgänger und bewegen sich zwischen dem deutschen und dem schweizerischen Steuersystem? Erzielen Sie Erwerbseinkünfte oder üben Sie eine Organfunktion in einem deutschen oder Schweizer Unternehmen aus und wohnen im Nachbarstaat?
Wir beraten Sie bei der Besteuerung von Erwerbseinkommen, Quellensteuerfragen, Sozialversicherungen, Homeoffice-Regelungen sowie bei der Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz.


Für Privatpersonen
Family Office Services
Für Privatpersonen
Immobilien
Sie wohnen in der Schweiz und vermieten eine Immobilie in Deutschland? Oder leben in Deutschland und halten Immobilienvermögen in der Schweiz?
Immobilien mit grenzüberschreitendem Bezug lösen häufig steuerliche Pflichten in beiden Ländern aus. Wir beraten Sie bei der Besteuerung von Mieteinnahmen, beim Erwerb und Verkauf von Immobilien sowie bei Deklarationspflichten. Unsere Beratung umfasst auch weiterführende Fragen rund um die Immobilienverwaltung.


Für Privatpersonen
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Sie möchten Vermögen an Angehörige im anderen Land übertragen? Oder sind Sie als Erbe oder Begünstigter von einer Erbschaft oder Schenkung mit Bezug zu Deutschland und der Schweiz betroffen?
Bei Erbschaften und Schenkungen mit grenzüberschreitendem Bezug können steuerliche Pflichten in beiden Ländern entstehen. Wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Planung, der Deklaration sowie bei der Vermeidung unnötiger Doppelbelastungen in Deutschland und der Schweiz. Ein Umzug von Deutschland in die Schweiz kann auch bestehende testamentarische Regelungen betreffen, zum Beispiel ein Ehegattentestament.
Für Unternehmen
Grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen
Sie planen die Expansion Ihres Unternehmens nach Deutschland oder in die Schweiz? Oder verfügen Sie bereits über Gesellschaften, Niederlassungen oder Geschäftsaktivitäten auf beiden Seiten der Grenze?
Die Wahl der richtigen Unternehmensstruktur ist entscheidend für eine steuerlich und wirtschaftlich effiziente Geschäftstätigkeit. Wir beraten Unternehmen bei der Gründung und Betreuung von Tochtergesellschaften, Niederlassungen und Betriebsstätten sowie bei Fragen zur Finanzierung, Gewinnabgrenzung und Ausschüttung von Gewinnen innerhalb von Unternehmensgruppen.


Für Unternehmen
Unternehmenssteuerrecht
Ist Ihr Unternehmen in Deutschland und der Schweiz tätig? Oder planen Sie grenzüberschreitende Geschäftsaktivitäten? Bereits einzelne Mitarbeitende, Geschäftsräume, Vertragsabschlüsse oder dauerhaft ausgeübte Tätigkeiten können steuerliche Auswirkungen in beiden Ländern haben.
Wir beraten zu Betriebsstätten, konzerninternen Leistungsbeziehungen, Finanzierungen, Umstrukturierungen und Gewinnausschüttungen und betrachten die steuerlichen Folgen im grenzüberschreitenden Zusammenhang. So lassen sich Doppelbesteuerungen vermeiden und steuerliche Risiken frühzeitig erkennen.
Für Unternehmen
Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer
Sie liefern Waren oder erbringen Dienstleistungen zwischen Deutschland und der Schweiz? Oder sind grenzüberschreitend für Kunden im Nachbarland tätig?
Grenzüberschreitende Geschäftsvorgänge bringen häufig umsatzsteuerliche beziehungsweise mehrwertsteuerliche Pflichten in beiden Ländern mit sich. Wir unterstützen Unternehmen bei der steuerlichen Beurteilung von Lieferungen, Dienstleistungen, Werkleistungen, Importen und Exporten. Dazu gehören insbesondere die korrekte Rechnungsstellung, mögliche Registrierungs- und Deklarationspflichten, Bezugsteuer- bzw. Reverse-Charge-Fragen sowie die Abstimmung mit Zoll- und Einfuhrsteuerfolgen.

Wir unterstützen Sie bei:
- der Registrierung Ihres Unternehmens in der EU,
- der laufenden steuerlichen Abwicklung in der EU,
- der Lagerhaltung und zollrechtlichen Abwicklung,
- der Übernahme EU-rechtlicher Verantwortlichkeiten sowie
- der Datenschutz- und Compliance-Beratung und der rechtlichen Beratung Ihrer Website.








